SCHWEIZ


Sprachen:

Deutsch (schwyzerdütsche Dialekte), Französisch, Italienisch, Rätoromanisch

Anreise:

PKW: Gute Straßenverbindungen in die Schweiz. Die Benutzung der Alpentunnel ist gebührenpflichtig. Die bedeutendsten Alpenpässe sind: St. Gotthart, Simplon-Pass, der Große St. Bernhard, San Bernadino, der Julier-Pass, der Maloja-Pass und der Umbrail-Pass. Die Autobahnen im Land sind gebührenpflichtig, die Gebühr kann an den Grenzübergängen entrichtet werden. Autotelefone müssen mit Papieren an der Grenze angemeldet werden.
Flugzeug: Internationale Flughäfen sind Zürich, Genf, Bern und Basel. Swiss (www.swiss.com) ist die nationale Fluggesellschafte. Direktflüge von Deutschland aus.
Bahn: Von den Nachbarländern aus gibt es sehr gute Direktverbindungen in die Schweiz, unter anderem mit den Eurocity- und den EuroNight-Zügen.
Bus: Das Busunternehmen Eurolines (www.eurolines.com) und die Deutsche Touring GmbH bieten Busverbindungen in die Schweiz an
Deutsche Touring GmbH
Am Römerhof 17
60486 Frankfurt am Main
Tel.: 069-79 03 50
Fax: 069-790 32 19
www.deutsche-touring.com

Einreisebestimmungen:

Staatsbürger aus EU-Mitgliedsländern sowie Liechtenstein, Malta, Monaco, San Marino, Slowenien, Ungarn, Zypern, Liechtenstein und Norwegen können mit einem gültigen Personalausweis einreisen. Bürger aus Nicht-EU-Ländern brauchen in der Regel einen Reisepass oder ein Visum.

Zoll und Einfuhrbestimmungen:

Betrifft nur Personen aus EU-Ländern.
Tabak: 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak (Mindestalter: 17 Jahre)
Betrifft nur Personen aus nichteuropäischen Ländern.
Tabak:
400 Zigaretten oder 100 Zigarren oder 500 g Tabak (Mindestalter: 17 Jahre)
Betrifft Personen aus europäischen und nichteuropäischen Ländern.
Alkohol: 2 l Alkohol (max. 15%), 1 l Alkohol (mind.15%) (Mindestalter: 17 Jahre)
Waffen: Schusswaffen und Munition unterliegen einer reglementierten Einfuhrbestimmung.
Drogen und Medikamente: Betäubungsmittel, Absinth und Gifte unterliegen strengen Einfuhrkontrollen.
Lebensmittel: Straffe Einfuhrbestimmungen für Fleisch, Fleischwaren, Butter und andere Lebensmittel
Sonstiges: Geschenke bis zu einem Gesamtwert von 100 sfr sowie andere Produkte bis zu einem Gesamtwert von 100 sfr.

Reisen im Land:

PKW: Das Straßennetz der Schweiz ist gut. Wegen der Wetterbedingungen sind manche Bergstraßen im Winter jedoch nur bedingt befahrbar. Teilweise werden Schneeketten und Spikes-Reifen benötigt. Auf einigen Bergstraßen sind diese sogar Pflicht. Auf Autobahnen gilt die Geschwindigkeitsbegrenzung von 120km/h, auf Landstraßen 80km/h. Die Autobahnen im Land sind gebührenpflichtig, die Gebühr kann an den Grenzübergängen entrichtet werden. In der Schweiz gilt die 0,8 ‰ Grenze. Mietwagen können in den großen Flughäfen, Städten und Bahnhöfen gemietet werden.
Flugzeug: Inlandverbindungen mit Swiss.
Bahn: Die Schweiz hat ein gut ausgebautes Schienennetz. Zum Teil wird der Bahnverkehr von Privatanbietern betrieben, die größten sind die Rhätische Bahn und die Berner Oberlandbahn. Es werden zahlreiche Sonderfahrkarten angeboten, die Vergünstigungen bieten. Infos beim Fremdenverkehrsamt.
Bus: Buslinien fahren auch die abgelegeneren Dörfer und Städte an.

Unterkunft:

Hotel: Viele verschiedene Hotels unterschiedlicher Kategorien. Weitere Informationen gibt es beim Fremdenverkehrsamt. In den Reisebüros sind Hotelführer erhältlich.
Ferienhäuser: Adressenlisten sind beim Schweizer Fremdenverkehrsbüro erhältlich.
Camping: Genauere Auskünfte erteilt der
Verband Schweizerischer Campings
Bahnhofstraße 2
Postfach
CH-3322 Schönbühl
Tel.: +41-(031)-852 06 26
Fax: +41-(031)-852 06 27
www.swisscamps.ch

Das Campen außerhalb der Campingplätze sollte vermieden werden.
Jugendherberge: Für Jugendliche unter 25 Jahren mit Jugendherbergsausweis. Restplätze können auch von älteren Besuchern genutzt werden. Weitere Informationen erhalten Sie bei
Schweizer Jugendherbergen
Schaffhauserstraße 14
Postfach 161
CH-8042 Zürich
Tel.: +41-(01)-360 14 14
Fax: +41-(01)-360 14 60
www.youthhostel.ch

Medizinische Vorsorge:

Informieren Sie sich bei Ihrem Hausarzt über die Frühsommer-Meningo-Enzephalitis.
Genauere Informationen über die Leistungen der Krankenkassen erhalten Sie bei der
Gemeinsamen Einrichtung KVG
Gibelinstraße 25
CH-4503 Solothum
Tel.: +41-(032)-625 48 20
Fax.: +41-(032)-625 48 29
www.kvg.org

Feiertage/Veranstaltungen:

1. Jan., 2. Jan. (Berchtolds-Tag), 9. April (Karfreitag), 12. April (Ostermontag), 20. Mai (Christi Himmelfahrt), 31. Mai (Pfingstmontag), 1. Aug. (Nationalfeiertag), 25./ 26. Dez. (Weihnachten).

Strom:

220 V, 50 Hz

Währung:

Schweizer Franken (1 sfr = 100 Rappen oder Centimes)

Wichtige Adressen:

Fremdenverkehrsamt
Schweiz Tourismus

Rossmarkt 23
60311 Frankfurt am main
Postanschrift:
Postfach 160754
60070 Frankfurt am Main
Tel.: 00800-10 02 00 30 (kostenlose Hotline) oder
069-25 60 01 26
Fax: 00800-10 02 00 31
www.myswitzerland.com

Deutsche Botschaft
Willadingweg 83
CH-3006 Bern
Postanschrift:
Postfach 250
CH-3000 Bern 16
Tel.: +41-(031)-359 41 11
Fax: +41-(031)-359 44 44
www.deutsche-botschaft.ch

Botschaft der Schweizerischen Eidgenossenschaft
Otto-von-Bismarck-Allee 4a
10557 Berlin
Tel.: 030-390 40 00
Fax:: 030-391 10 30
www.botschaft-schweiz.de

Sehenswürdigkeiten:

Zürich: Die Stadt bietet viele Museen, wie das Schweizerische Landesmuseum oder das Kunsthaus. Weitere Sehenswürdigkeiten sind das Basilika Fraumünster aus dem Mittelalter und das Großmünster, dessen Doppeltürme das Wahrzeichen von Zürich darstellen.

Bern: Die Hauptstadt der Schweiz hat einen beeindruckenden mittelalterlichen Stadtkern, der zum Weltkulturerbe gehört.

Locarno: Die idyllisch am Lago Maggiore gelegene Stadt schmückt sich mit kleinen Gassen und zahlreichen Cafés. Sie ist einer der beliebtesten Urlaubsorte in der Schweiz.

Tipps:

Shopping: Berühmt sind die Schweizer Uhren, Käse, Stricksachen und feine Schokolade (bekannt ist bei uns auf jeden Fall Toblerone, die beim Abbeißen so wunderbar am Gaumen schmerzt). Die Geschäfte haben in der Regel Mo - Fr 8.00-18.30 Uhr und Sa 8.30-16.00 Uhr geöffnet.

Essen und Trinken: Käse in zahlreichen Varianten sowie Würste in allen Formen und Arten. Bekannteste Spezialität ist das Fondue.

Sonstiges: Es ist üblich, den Rechnungsbetrag als Trinkgeld aufzurunden (hierbei sollte man nicht zu geizig sein).

Do's and Don't's: Wickeln Sie Blumensträuße aus, bevor Sie sie der Gastgeberin schenken. Verschenken Sie nie Chrysanthemen und weiße Astern, da diese bei Beerdigungen üblich sind.

Wussten Sie schon?

Rote Rosen schenkt man in der Schweiz nur der Partnerin oder dem Partner!


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