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Sprachen: |
Arabisch.
Teilweise werden Persisch, Urdu und Englisch gesprochen.
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Wichtige Vokabeln: |
Marhaba salam alekom (Hallo), maasalaama (Auf Wiedersehen),
men fadlak (Bitte), maasalaama (Danke)
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Sicherheitshinweise |
Wichtig!
Informationen des Auswärtigen Amtes |
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Anreise: |
PKW: Die Straßen zu den Nachbarstaaten sind
nicht gut ausgebaut.
Flugzeug: Die nationalen Fluggesellschaften heißen
Oman Air (www.oman-air.com),
Oman Aviation und Gulf Air.
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Einreisebestimmungen: |
Allgemein sind ein Visum und ein Rückflugticket erforderlich.
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Zoll und Einfuhrbestimmungen: |
Alkohol: 2 l bzw. 2 Flaschen alkoholische Getränke
pro Familie (gilt nur für Nicht-Muslime. Bei Nichteinhaltung
muss mit einer Strafe von 5 OR und der Beschlagnahme der Waren
gerechnet werden).
Waffen und Munition: Schusswaffen und Nachbildungen
sind streng verboten.
Pflanzen und Lebensmittel: Verderbliche Lebensmittel
bei Einfuhr aus Cholera-Gebieten und Datteln aller Art dürfen
nicht eingeführt werden.
Sonstiges: Pornographische Schriften dürfen nicht eingeführt
werden.
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Reisen im Land: |
PKW: Die größten Straßen verlaufen von Norden
nach Süden. Besucher dürfen nicht weiter als bis nach Seeb
fahren, für weitergehende Fahrten wird eine Erlaubnis des
Innenministeriums benötigt. Mietwagen sind in Maskat bei Avis
und Budget erhältlich. Ein internationaler oder nationaler
Führerschein wird benötigt.
Flugzeug: Gulf Air verbindet Maskat mit Salalah.
Bus: Die Oman National Transport Company betreibt den
Busverkehr im Land.
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Unterkunft: |
Hotel: Es gibt ungefähr zwölf moderne Hotels.
Kleinere Hotels sind preiswerter, die Einrichtungen sind jedoch
begrenzt. In ländlichen Regionen stehen nur wenige Hotels
zur Verfügung. Buchen Sie im voraus.
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Medizinische Vorsorge: |
Hepatitis A und B können auftreten. Eine Impfbescheinigung
wird von Einreisenden aus Gelbfiebergebieten verlangt. Lassen
Sie sich bei Ihrem Hausarzt beraten. Eine Impfung gegen Polio
und Typhus ist anzuraten. Malaria kann auftreten Leitungswasser
sollte vor dem Gebrauch gekocht oder anders sterilisiert werden.
Milch sollte ebenfalls immer erst gekocht werden und ungekochte
Milchprodukte besser überhaupt nicht verzehrt werden. Fleisch,
Fisch und Gemüse nur gut durchgebraten oder gekocht essen
und Obst immer vor dem Verzehr schälen. Auf Schweinefleisch,
Rohkostsalat und Mayonnaise sollten Sie besser verzichten.
Tollwut kann durch Tierbisse hervorgerufen werden. Wenden
Sie sich im Fall eines Tierbisses unverzüglich an einen
Arzt. Zur Vorsorge sind Schutzimpfungen bei Ihrem Hausarzt
erhältlich. Schließen Sie unbedingt eine Reisekrankenversicherung
ab.
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Feiertage/Veranstaltungen: |
1. Jan., 2. Feb. (Opferfest), 22. Feb. (Islamisches Neujahr),
2. Mai (Geburtstag des Propheten), 12. Sep. (Himmelfahrt des
Propheten), 14.-16. Nov. (Ende des Ramadan), 18. Nov. (Nationalfeiertage),
19. Nov. (Geburtstag von Sultan Qaboos).
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Strom: |
220/240 V, 50 Hz (Adapter erforderlich).
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Währung: |
Omanischer Rial (1 OR = 1.000 Baiza)
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Wichtige Adressen |
Fremdenverkehrsamt
Directorate-General of Tourism
PO Box 550
Om-Maskat 113
Tel.: +968-771 47 30
Fax: +968-771 65 27
www.tourism-oman.com
Deutsche Botschaft
PO Box 128
Ruwi
OM-Maskat 112
Tel.: +968-773 24 82 oder 773 21 64
Fax: +968-773 56 90
Botschaft des Sultants Oman
Lindenallee 11
52173 Bonn
Tel.: 0228-35 70 31
Fax: 0228-35 70 45
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Tipps |
Shopping: Silber und Goldschmuck, Stoffe und
Kleidung, Teppiche. Die Geschäfte sind in der Regel Sa - Do
8.00-13.00 Uhr und 16.00-20.00 Uhr geöffnet. Die Märkte 8.00-11.00
Uhr und 16.00-19.00 Uhr. Zahlreiche Geschäfte sind freitags
geschlossen, während des Ramadan öffnen die Geschäfte eine
Stunde später.
Essen und Trinken: Es gibt nur wenige Restaurants.
Oft werden starker Kaffee und Tee getrunken. Besucher benötigen
eine Erlaubnis der Botschaft, um Alkohol trinken zu dürfen.
Sonstiges: Ein Trinkgeld von 10-15 % wird erwartet.
Do's and Don't's: Als Frau sollten Sie sich möglichst
verschlossen kleiden. Gastgeschenke werden gerne angenommen.
Rauchen Sie nur in ausgeschilderten Zonen oder privat.
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Wussten Sie schon ? |
Die Staatsgrenzen Omans sind nicht genau festgelegt.
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